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   VG Berlin, 24.04.2012 - 10 K 278.09   

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https://dejure.org/2012,11076
VG Berlin, 24.04.2012 - 10 K 278.09 (https://dejure.org/2012,11076)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.04.2012 - 10 K 278.09 (https://dejure.org/2012,11076)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. April 2012 - 10 K 278.09 (https://dejure.org/2012,11076)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 27.01.2011 - 5 B 257/10

    Rechtsbehelfsbelehrung, Verwaltungshelfer

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2012 - 10 K 278.09
    Ob ein Widerspruch gegen eine emissionshandelsrechtliche Zuteilungsentscheidung fristwahrend auch bei dem Umweltbundesamt in Dessau - oder einer anderen Stelle des Umweltbundesamtes - eingelegt werden kann (vgl. dazu bejahend: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 5 B 257/10 - zitiert nach juris), bedarf hier keiner Erörterung.
  • OVG Brandenburg, 07.10.2003 - 2 B 332/02

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beitragsbescheid, Beschwerde des Antragsgegners gegen

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2012 - 10 K 278.09
    Insoweit kommt es für die Frage, ob mit der in der Belehrung gewählten Bezeichnung die Stelle, bei der der Rechtsbehelf einzulegen ist, richtig bezeichnet ist, nicht in jedem Fall auf die formal richtige Bezeichnung an, sondern darauf, ob die gewählte Bezeichnung eindeutig und unzweifelhaft gewährleistet, dass der Rechtsbehelf dort eingelegt wird, wo er einzulegen ist (vgl. dazu OVG Frankfurt/ Oder, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 B 332/02 - in: NVwZ-RR 2004, S. 315).
  • BVerwG, 17.09.2004 - 10 B 20.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Sitz eines Gerichts; Anwendbarkeit

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2012 - 10 K 278.09
    Die in § 58 Abs. 1 VwGO genannte Belehrung über den Sitz der Behörde erfordert jedenfalls dann nicht die Angabe sämtlicher anderer Orte, an denen eine bundesweit agierende Behörde über Niederlassungen verfügt, wenn die einzige in der Belehrung genannte Widerspruchstelle zutreffend und richtig benannt ist (vgl. entsprechend für den Sitz eines Gerichtes: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. September 2004 - 10 B 20/04 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 10 B 2.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2012 - 10 K 278.09
    Zur Fehlerhaftigkeit führen zudem aber auch unrichtige oder irreführende Zusätze, die generell geeignet sind, den Betroffenen in einen Irrtum über die formellen und/oder die materiellen Voraussetzungen des Rechtsbehelfs zu versetzen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 1995 - 10 B 2/95 - zitiert nach juris).
  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2008 - 1 K 155/06

    Lehramtsanwärter, Entlassung, Prüfung, Vorbereitungsdienst, Ausnahme, Eignung

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2012 - 10 K 278.09
    Denn die Einlegung des Rechtsbehelfs ist dann bei dieser Stelle in gleicher Weise möglich wie bei einer Behörde, die einzig an einem Ort über eine einzige Dienststelle verfügt und mithin demgegenüber in keiner Weise erschwert (anders für den Fall, dass eine Behörde an einem Ort mehrere Dienstgebäude unterhält: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 1 K 155/06 - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 13.09.2013 - 10 K 333.10

    Ersatz von durch Phishing-Angriff abhanden gekommener Emissionszertifikate

    Auf diese rein formale Betrachtung ist im Rahmen des Emissionshandelsrechts indes nicht abzustellen (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 24. April 2012 - VG 10 K 278.09 -).
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